Achtung: Der Transport der Hüpfburgen ist aufgrund der Größe nur mit einem Anhänger oder einem LKW/ Transporter möglich.
Hüpfburg MV tritt nicht als Veranstalter auf und übernimmt keinerlei Aussichtspflichten! Für die Sicherheit der Kinder und anderer Benutzer der Hüpfburg ist der Mieter verantwortlich. Der Mieter verpflichtet sich für den gesamten Zeitraum der Hüpfburgbenutzung eine erwachsene Aufsichtsperson bereitzustellen.
Der Vermieter trägt insbesondere keine Verantwortung für Unfälle, Verletzungen bzw. Personenschäden, die aus der Benutzung der Hüpfburg entstehen. Der Mieter haftet selbst für Sach- bzw. Personenschäden jeglicher Art.
(Zu Ihrer Information: Bei privater Mietung sind Sach- und Personenschäden in der Regel von der Privathaftpflichtversicherung des Mieters abgedeckt, bei Betrieben von der Betriebshaftpflicht. Bei Veranstaltungen sollte eine entsprechende Veranstalter-Haftpflichtversicherung abgeschlossen werden. Um die Haftung sicherzustellen, informieren Sie bitte Ihren Versicherungsvertreter über Ihre Veranstaltung.)
Die Benutzung der Hüpfburg ist bei Regen und schweren Winden/Windböen (ab Windstärke 5) untersagt!
Bei allen aufblasbaren Spielgeräten wird jeweils ein Stromanschluss (220V) benötigt.
Generelle Regeln:
Das Betreten und Benutzen der Hüpfburg mit Schuhen ist ausdrücklich untersagt. Brillen sind abzunehmen. Kein Verzehr von Speisen und Getränken in der Hüpfburg.
Um Verletzungen aller Art zu vermeiden sind Saltos, Handstände, Wrestling etc. auf der Hüpfburg nicht erlaubt.
Es darf nicht auf die Seitenwände geklettert werden – Verletzungsgefahr!
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